Allgemeine Geschäftsbedingungen

sign point GmbH, Braunschweig

 

  1. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit und werden zurückgewiesen.

  1. Angebote und Preisliste

2.1 Der Katalog und die Preisliste stellen kein Angebot im rechtlichen Sinne, sondern vielmehr eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar.

2.2 Durch das Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, mit welchem er auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für das jeweilige Rechtsverhältnis allein maßgeblich akzeptiert.

2.3 Verträge kommen erst durch Ihre Bestellung und unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder, wenn eine solche nicht vorliegt, durch unsere Lieferung zustande.

  1. Änderung nach Beauftragung

3.1 Änderungswünsche nach Beauftragung sind schriftlich zu vereinbaren und werden gesondert berechnet.

3.2 Der Liefertermin kann sich um den Zeitraum, der für die Änderungsarbeit notwendig ist, verschieben.

  1. Preise

4.1 Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich Verpackung und Frachtspesen ab jeweiligem Lagerort gemäß der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.

4.2 Preise in unserem Internet-Shop sind hiervon abweichend Brutto-Preise inkl. MwSt. in jeweils aktueller Höhe.

  1. Lieferung

5.1 Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich.

5.2 Wenn es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft und wirtschaftlich sinnvoll erscheint, sind wir berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Die Transport- und Verpackungskosten werden verursachungsgerecht zugeordnet. Dies insbesondere, wenn die Lieferzeiten verschiedener Produkte stark voneinander abweichen, damit Sie termingerecht Ihre Ware erhalten.

5.3 Lieferfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von uns nicht zu vertretender Hindernisse, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind.

5.4 Bei Lieferverzug besteht keine Schadensersatzpflicht infolge leichter Fahrlässigkeit, sondern nur infolge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.

5.5 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.

  1. Zahlung

6.1 Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, ab Vertragsbeginn per Vorkasse sofort fällig.

6.2 Bei Teillieferungen können wir eine anteilmäßige Zahlung verlangen.

6.3 Für Warenlieferungen, Dienst- und Montageleistungen, die abweichend vorheriger Liefer- und Zahlungsbedingungen zuvor einer förmlichen Abnahme durch den Bauherren oder dessen Vertreter bedürfen, sind wir berechtigt, eine Abschlagszahlung in Höhe von 90% des Rechnungsbetrages der gelieferten Leistung zu verlangen.

6.4 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5%-Punkten (gegenüber Unternehmern 9%-Punkten) über dem Basiszinssatz der EZB zu fordern und zwar ab dem ersten Tag des Verzuges.

6.5 Für jede Mahnung berechnen wir eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR.

  1. Gefahrenübergang

7.1 Der Warenversand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

7.2 Die Wahl des Transportweges und der Transportart bleibt uns überlassen.

7.3 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald wir die Ware an den Transportführer (z.B. Paketdienst, Spediteur, etc.) übergeben haben. Dies gilt auch, wenn wir die Transportkosten aufgrund gesonderter Vereinbarung übernehmen.

  1. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

8.2 Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bleibt bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung zum Zeitpunkt der Lieferung unser Eigentum.

  1. Technische und Preisänderungen

Produktänderungen im Sinne einer technischen Weiterentwicklung bzw. Änderungen in Form und Farbe sowie Preisänderungen behalten wir uns vor.

  1. Sonderanfertigungen/Haftungsfreistellung

10.1 Sonderanfertigungen nach Ihren Angaben sind schriftlich zu bestellen.

10.2 Für Sonderanfertigungen wird von uns die Einhaltung etwaiger Vorschriften nicht geprüft.

10.3 Für Druckerzeugnisse gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Sie haften allein, wenn durch die Ausführung Ihres Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Sie stellen uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

10.4 Die von uns zur Herstellung der Sonderanfertigung eingesetzten Schablonen, Lithographien, Stanzwerkzeuge, Entwürfe und Digitalisierungen bleiben, auch wenn sie Ihnen gesondert vollständig oder anteilig berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert.

10.5 Es besteht für uns keinerlei Verpflichtung, Vorlagen länger als 24 Monate aufzubewahren.

  1. Korrekturen/Entwürfe

11.1 Grundlage für die Produktion von Schildern, Stempeln und sonstigen Erzeugnissen in Sonderanfertigung ist der vom Kunden unterzeichnete Korrekturabzug.

11.2 Korrekturabzüge für Stempel werden gemäß der aktuellen Preisliste berechnet.

11.3 Entwurfsarbeiten und Korrekturabzüge auf Kundenwunsch können nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere bei Nichterteilung des Auftrages.

  1. Montagen

12.1 Die Berechnung von Montageleistungen erfolgt in der Regel zum Stundensatz und wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.

12.2 Abweichend hiervon können Montagekosten zum Festpreis vereinbart werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Mehr- bzw. Minderstunden bei vereinbartem Festpreis keine Berücksichtigung finden, da der Preis auf Basis einer Mischkalkulation von Arbeitszeit, Fahrzeit und div. Kosten ermittelt wurde. Eine pauschale Kürzung bzw. Nachberechnung wird daher ausgeschlossen.

  1. Entsorgung/Kostentragung

Sollten wir aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anweisung gehalten sein, demontierte Teile zu entsorgen, so hat der Besteller die entstehenden Entsorgungskosten auch dann zu tragen, wenn dies im Vertrag nicht ausdrücklich ausgewiesen ist.

  1. Werbe- und Fahrzeugbeschriftungen

14.1 Wir führen Werbe- und Fahrzeugbeschriftungen mit qualifiziertem Fachpersonal und unter Verwendung von Hochleistungs- und Digitaldruckfolien aus.

14.2 Reversible Folien lassen sich problemlos am Ende der Belegungszeit wieder vom Grund bzw. Fahrzeug durch unsere Mitarbeiter und unter Beachtung der dafür vorgeschriebenen Technik rückstandsfrei entfernen. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Montagegrund und die Lackierung, auf welche die Folien und somit Ihre Werbung aufgebracht werden, in einem einwandfreien Zustand befinden und fest an der Karosserie bzw. am Grundmaterial haften.

14.3 Für Schäden, die sich aus unzureichender Haftung der Farbgebung am Grundmaterial ergeben, übernehmen wir keine Verantwortung. Kunden haben ihre Fahrzeuge in einem entsprechenden Zustand für die Beschriftung bereit zu stellen und auf mögliche Mängel hinzuweisen.

14.4 Geringfügige Farbabweichungen im Digitaldruck auf unterschiedlichen Materialien sind normal und können nicht beanstandet werden.

  1. Gewährleistung/Verjährung

15.1.Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt wird. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung im nachstehender Nr.17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

15.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt unverzüglich v.a. auf Übereinstimmung mit der Bestellung zu prüfen. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich anzuzeigen.

15.3 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr ab Gefahrenübergang. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist stets nur 1 Jahr ab Gefahrenübergang.

15.4 Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen.

15.5 Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

15.6 Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.

15.7 Bei Werbe- und Lichtwerbeanlagen beträgt die Gewährleistung auf Leuchtmittel und Leuchtstofflampen 6 Monate, auf LEDs, Elektrozubehörteile, sowie montierte Anlagen 12 Monate. In allen Fällen müssen die festgestellten Mängel auf Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen. Bei Schäden durch höhere Gewalt wie Windgeschwindigkeiten nachweislich über 8 Beaufort, Hagelschauer, oder sonstige klimatische Bedingungen wie z.B. Küstennähe oder hohe Luftverschmutzung entfällt jegliche Gewährleistung. Im Gewährleistungsfall werden die Aufwendungen für die Behebung des Mangels, ausgenommen der Kosten für An- und Abfahrt übernommen. Etwaige Kosten für Gerüststellung oder entsprechende Montagehilfseinrichtungen werden jedoch nur bis zur Höhe des ursprünglichen Wertes des schadhaft gewordenen Teils der Anlage, höchstens bis zum ursprünglichen Wert der gesamten Anlage übernommen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn in der beanstandeten Lichtwerbeanlage Eingriffe von nicht autorisierten Unternehmen vorgenommen wurden, oder die Anlage vom Besteller ordnungswidrig betrieben wurde.

  1. Transportschäden

16.1 Der Auftraggeber hat die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und dem Auftragnehmer von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsaufnahme des Frachtführers Mitteilung zu machen.

16.2 Zur Sicherstellung evtl. Ersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Frachtführer ist bei äußerlich erkennbaren Beschädigungen vor Abnahme des Gutes die Aufnahme des Schadens und Aushändigung der Tatbestandsaufnahme zu verlangen; bei äußerlich nicht erkennbaren Beschädigungen muss das Gut im vorgefundenen Zustand verbleiben und der Frachtführer unverzüglich zur Schadensfeststellung aufgefordert werden.

16.3 Verpackungen sind unbedingt aufbewahren.

16.4 Reklamationsfristen für die Aufforderung des Frachtführers zur Ausfertigung einer Tatbestandsaufnahme betragen bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden 24 Stunden bei Post- und Kuriersendungen und 4 Tage nach Zusendung per Spedition nach Annahme des Gutes.

  1. Haftungsausschluss

17.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.

17.2 Von dem unter vorstehender Nr. 17.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen.

17.3 Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

  1. Rücksendungen

Beanstandete Ware darf nur mit unserem schriftlichen Einverständnis zurückgesandt werden. Bei Reparaturen, die außerhalb der Garantiezeit liegen oder nicht unter die Gewährleistung fallen, trägt der Auftraggeber die Kosten für Verpackung, Fracht und Reparatur.

  1. Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehenden personen- und firmenbezogenen Daten gespeichert werden. Datenschutzrechtliche Vorgaben werden beachtet. Weitere Datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.signpoint.de/kontakt/datenschutz/

  1. Rechtswahl/Erfüllungsort

20.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

20.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Braunschweig.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Klauseln nicht.

Stand: November 2021

Ansprechpartner Stempel
Florian Neuber 0531 24360-32 f.neuber@signpoint.de
Ansprechpartnerin Beschilderung
Astrid Langermann 0531 24360-15 a.langermann@signpoint.de
Ansprechpartner Werbetechnik
Thomas Spohr 0531 24360-36 t.spohr@signpoint.de
Ansprechpartnerin Lichtwerbung
Julia Franke 0531 24360-37 j.franke@signpoint.de
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