Grundlagen für Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet Chancengleichheit
Barrierefreiheit geht jeden etwas an! Denn jeder kann in eine Situation kommen, in dem er darauf angewiesen ist, sich auch ohne fremde Hilfe orientieren und bewegen zu können. Zum Beispiel nach einem Unfall oder auf Grund einer vorübergehenden Beeinträchtigung.
Ob jung oder alt, mit oder ohne Behinderung: alle Menschen haben ein Recht auf Gleichheit und die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Inklusion geht über die reine Barrierefreiheit hinaus und begreift die Unterschiede der Menschen als Bereicherung der Gemeinschaft. Die somit ganz selbstverständliche Zugehörigkeit bedeutet, dass die Gesellschaft unser Umfeld so gestaltet, dass alle Menschen sich einbringen und teilhaben können.
- 2023 sollen alle öffentlichen Gebäude barrierefrei sein
- UN-Konvention 2009 ratifiziert
- Barrierefreiheit bereits 2002 im BGG verabschiedet
- DIN 18040: Barrierefreies Bauen
- DIN 32975: Barrierefreie Informationsgestaltung
- DIN 32976: Blindenschrift
- DIN 32984: Bodenindikatoren
- DIN 32986: Taktile Beschriftungen
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